Den Gemeinden muss das Recht gewährt sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.
Die wichtigsten Ertragsarten der Kommunen sind Steuereinnahmen, Zuwendungen im Rahmen des Finanzausgleichs und öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Gebühren). Die verteilbare Finanzausgleichsmasse wird vorrangig auf finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen verteilt. Hauptansatz für die Schlüsselzuweisung ist die Ermittlung des fiktiven Bedarfs; hierbei werden die Einwohner jeder kreisangehörigen Gemeinde und kreisfreier Städte mittels der Hauptansatzstaffel, in der der Prozentsatz der Gewichtung nach Ortsgrößen gestaffelt festgesetzt ist, gewichtet. Die Hauptansatzstaffel umfasst 15 Staffelklassen, denen ein Staffelsatz zwischen 100% und 142% zugeordnet sind. Es zählen hierbei also nicht die tatsächlichen Einwohnerzahlen, sondern die Zugehörigkeit in einer Staffelgruppe. Diese Festlegung, auch „Einwohnerveredelung“ genannt, sorgt dafür, dass Städte in Ballungsgebieten mehr Geld erhalten als solche im ländlichen Raum, weil sie angeblich höhere Infrastrukturkosten haben. In der Regel profitieren Großstädte gerade aufgrund der Ballung von Kostenvorteilen. Ihre Kosten für Wasser-, Abwasser- und Straßennetz sind in der Regel niedriger als in kleineren Kommunen.
Dem ermittelten fiktiven Bedarf wird die Einnahmekraft der Gemeinden, die Steuerkraft, gegenübergestellt. Ein wesentlicher Bestandteil der Steuerkraft sind die Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer). Statt des tatsächlichen Steueraufkommens wird auch hier landesweit einheitliche fiktive Hebesätze angewandt. Mit diesen fiktiven Hebesätzen wird verhindert, dass einzelne Gemeinden durch ihr spezifisches Verhalten hinsichtlich der tatsächlichen Ausschöpfung ihrer Finanzquellen die Höhe der staatlichen Zuwendungen beeinflussen können.
Die fiktive Aufschlüsselung der Hebesätze darf nicht für alle bei 417 Punkten liegen, sondern muss in gleichen Maßen gestaffelt sein wie die bereits genannte „Einwohnerveredelung“. Die Steuereinnahmen einer Kommune oder Stadt muss dabei in Relation gesetzt werden. Wünschenswert wäre ein Sockelbetrag für die „Grundsicherung“ von Kommunen, jedoch ist eine Festsetzung dieses Sockelbetrages für die einzelnen Kommunen schwer bis gar nicht zu ermitteln.
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen profitieren von der guten Konjunktur in Deutschland. Die Steuereinnahmen sind hoch und damit sollten auch die Zuweisungen des Landes an die Kommunen hoch sein. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit im Landtag thematisiert wird und die Anhebung der Verbundquote von derzeit 23% auf 25% zur weiteren Diskussion gestellt wird.
Im Rahmen der Eigenverantwortung müssen wir jedoch auch die kommunalen Haushalte überprüfen und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuergeldern unserer Bürger sorgen. Es gibt nicht viele Stellschrauben, um die Haushalte der Kommunen zu entlasten, daher ist für mich ein kritisches Hinterfragen der Haushaltspositionen und eine Reduzierung des Verschuldungsgrades wichtig, da es im Interesse der nachkommenden Generationen ist, dass die Kommunen bei der Schuldenbremse mit einbezogen werden.
Ich werde mich zur Stärkung der kommunalen Haushalte dafür einsetzen, dass deutschlandweit die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips Berücksichtigung findet.
Bund und Länder dürften dann keine Gesetze mehr beschließen, für deren Umsetzung die Kommunen auch nur teilweise aufkommen müssten, wie es beispielsweise bei dem seit August 2013 gültigen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- bis Dreijährige der Fall ist. Bei allen neu zu übertragenden Aufgaben wäre stets ein vollwertiger finanzieller Ausgleich zu gewährleisten. Ebenso wäre es notwendig, die Kommunen schrittweise von bereits bestehenden kostenintensiven Aufgaben zu befreien. Gutes Beispiel hierzu ist die seit 2012 erfolgende stufenweise Übernahmeder Grundsicherung im Alter durch den Bund. Ziel muss sein, den Anteil der sozialpolitischen Pflichtaufgaben an den kommunalen Ausgaben nachhaltig zu senken. Ansonsten wäre eine eigenverantwortliche Sparpolitik, die einer kommunalen Schuldenbremse wirklich gerecht werden könnte, nur schwer bis gar nicht vorstellbar.